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Haftung des Wegehalters; Mitverschulden des Geschädigten

RechtsprechungZivilrechtbbl 2021/162bbl 2021, 160 Heft 4 v. 16.7.2021

§ 1304 ABGB, § 1319a ABGB

Der Halter einer öffentlichen Fußgängerverkehrsfläche, in der sich gleich neben einer Tiefgaragenausfahrt und einem Fahrradabstellplatz

Seite 160


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