§ 9 BTVG, § 14 BTVG, § 1480 ABGB, § 40 Abs 2 WEG 2002
Wird eine zu früh geleistete Zahlung des Erwerbers durch die spätere Bewirkung der Anmerkung gemäß § 40 Abs 2 WEG überholt, so wird die bereits geleistete Zahlung zu diesem Zeitpunkt fällig und kann nicht mehr zurückgefordert werden.