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Eigentum an Grenzmauer

RechtsprechungZivilrechtbbl 2021/151bbl 2021, 152 Heft 4 v. 16.7.2021

§ 418 ABGB, § 828 ABGB, § 829 ABGB, § 830 ABGB, § 854 ABGB

Das Vorliegen einer Vereinbarung über die Bauführung zwischen Grundeigentümer und Bauführer schließt die Anwendung der subsidiären Vorschriften des § 418 ABGB aus.

Das im § 854 ABGB genannte „gemeinschaftliche Eigentum“ ist als Miteigentum im Sinn der §§ 828 ff ABGB zu verstehen.

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