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Anwendungsbereich Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

RechtsprechungZivilrechtbbl 2021/149bbl 2021, 150 Heft 4 v. 16.7.2021

§ 1 BUAG, § 2 BUAG

Unter Baueisenbieger- und -verlegerbetriebe werden jene Betriebe verstanden, die sich mit dem Vorbiegen bzw der Montage der für Bauten notwendigen Baueisen befassen.

OGH, 23.02.2021, 8 Ob A 119/20p

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