§ 364a ABGB, § 4 EisbEG
Der Enteignete kann im Rahmen des außerstreitigen Entschädigungsverfahrens Schadenersatz für unter § 364a ABGB fallende, zu duldende Immissionen geltend machen.
OGH, 18.02.2021, 6 Ob 108/20f
§ 364a ABGB, § 4 EisbEG
Der Enteignete kann im Rahmen des außerstreitigen Entschädigungsverfahrens Schadenersatz für unter § 364a ABGB fallende, zu duldende Immissionen geltend machen.
OGH, 18.02.2021, 6 Ob 108/20f