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Wohnzone; Untervermietung von Wohnungen für kurzfristige Beherbergungszwecke an Touristen; baupolizeilicher Untersagungsauftrag; Adressat

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/144bbl 2021, 144 Heft 4 v. 16.7.2021

§ 5 Abs 4 lit a wr BauO, § 7a Abs 3 wr BauO, § 129 Abs 1 wr BauO, § 129 Abs 10 wr BauO

Die bewilligungsgemäße Benützung von Aufenthaltsräumen in Wohnzonen ergibt sich nicht alleine aus § 7a Abs 3 wr BauO, sondern aus der behördlich bewilligten Widmung, an die die gesetzliche Bestimmung bestimmte Verwendungsanforderungen stellt.

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