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Kellergeschoßrohdecke; Abweichungen vom Baukonsens; Toleranzen

RechtsprechungÖffentliches RechtKarim Giesebbl 2021/128bbl 2021, 132 Heft 4 v. 16.7.2021

§ 36 krnt BauO 1996

In der krnt BauO 1996 findet sich keine Rechtsgrundlage dafür, dass Abweichungen vom Konsens (hier: um 5 bis 11 cm bei der Höhe der Kellergeschoßrohdecke) zu tolerieren seien.

VwGH, 12.03.2021, Ra 2021/06/0043

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