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Ausscheidensentscheidung; drohende Schädigung; einstweilige Verfügung; gelindeste Maßnahme; gelindestes Mittel; verbliebene Bieter

RechtsprechungVergaberechtbbl 2021/125bbl 2021, 121 Heft 3 v. 15.6.2021

§ 143 Abs 1 BVergG 2018, § 350 Abs 1 BVergG 2018, § 351 Abs 3 BVergG 2018

Verbliebene Bieter gemäß § 143 Abs 1 BVergG 2018 sind auch jene Bieter, deren Angebot zwar ausgeschieden wurde, deren Ausscheidensentscheidung aber noch nicht bestandsfest geworden ist.

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