§ 922 ABGB
Welche konkreten Eigenschaften bzw welche Verwendungsmöglichkeit die versprochene Leistung haben muss, ergibt sich aus dem Vertrag.
OGH, 15.12.2020, 10 Ob 49/20h
§ 922 ABGB
Welche konkreten Eigenschaften bzw welche Verwendungsmöglichkeit die versprochene Leistung haben muss, ergibt sich aus dem Vertrag.
OGH, 15.12.2020, 10 Ob 49/20h