§ 2 Abs 3 Z 7 sbg BauPolG
Voraussetzung für das Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist unter anderem auch das Vorliegen einer Hofstelle (Wohn- und Wirtschaftsgebäude).
§ 2 Abs 3 Z 7 sbg BauPolG
Voraussetzung für das Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist unter anderem auch das Vorliegen einer Hofstelle (Wohn- und Wirtschaftsgebäude).