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Strafanstalt; Umschreibung des Verhandlungsgegenstandes; Akteneinsicht; Präklusion; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/98bbl 2021, 107 Heft 3 v. 15.6.2021

§ 21 Abs 1 nö BauO 2014, § 17 AVG

Der Gegenstand des Bauverfahrens ist im Informationsschreiben an die Nachbarn so exakt zu umschreiben, dass die Beteiligten einzuschätzen vermögen, ob und inwieweit sie vom Vorhaben betroffen sind.

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