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Flächenwidmung „Bauland-Wohngebiet“; Erzeugung von Keramikprodukten; Kunsthandwerksbetrieb

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/92bbl 2021, 104 Heft 3 v. 15.6.2021

§ 3 Abs 5 krnt GPlG

Die Nutzung von Kellerräumlichkeiten zur Produktion von Keramikkunstwerken im Rahmen eines kleinen Kunsthandwerksbetriebes ist dem Betriebstyp nach im „Bauland-Wohngebiet“ zulässig.

LVwG Krnt, 02.09.2020, KLVwG-856/8/2020

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