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Verjährung Schadenersatzansprüche; Kenntnis von Schaden und Schädiger

RechtsprechungZivilrechtbbl 2021/79bbl 2021, 74 Heft 2 v. 15.4.2021

§ 1295 ABGB, § 1489 ABGB

Lassen sich die maßgebenden Umstände und Zusammenhänge ohne besondere Fachkunde nicht erkennen, wie dies bei Bau- und Planungsfehlern der Fall sein kann, so beginnt die Verjährung bei einem nicht fachkundigen Geschädigten so lange nicht zu laufen, als ihm nicht sämtliche anspruchsbegründenden Umstände bekannt sind.

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