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Rechtsmittellegitimation der Gemeinde in Grundbuchssachen; Einhaltung grundverkehrsbehördlicher Vorschriften

RechtsprechungZivilrechtbbl 2021/76bbl 2021, 70 Heft 2 v. 15.4.2021

§ 122 GBG, § 27 sbg GVG 2001, § 34 sbg GVG 2001

Die Gemeinde ist im Grundbuchsverfahren als Baubehörde erster Instanz rekurslegitimiert, wenn eine Angelegenheit ihres selbständigen Wirkungskreises Vorkehrungen im Grundbuch erfordert.

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