vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bauliche Anlage zur Lagerung und Unterbringung von Heuballen; baubewilligungspflichtige Maßnahmen; Futterraufen; Ausnahmen vom Geltungsbereich der BauO; restriktive Auslegung von Ausnahmebestimmungen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/70bbl 2021, 67 Heft 2 v. 15.4.2021

§ 1 Abs 3 lit k tir BauO 2018

Eine allseits umschlossene und überdachte bauliche Anlage zur Lagerung und Unterbringung von Heuballen (hier: mit einer Länge von 5 m, einer Tiefe von 1,5 m sowie einer Höhe von 2 m) ist aufgrund ihrer Art und Größe als „Gebäude“ baubewilligungspflichtig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte