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Verwendungszweck „Wohnnutzung mit Hauptwohnsitz“; Vermietung an Feriengäste; Verwendungszweckänderung; baubewilligungspflichtige Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/69bbl 2021, 67 Heft 2 v. 15.4.2021

§ 28 Abs 1 lit c tir BauO 2018

Die Vermietung einer mit dem Verwendungszweck „Wohnnutzung mit Hauptwohnsitz“ bewilligten Wohnung an Feriengäste ist als „Änderung des Verwendungszwecks von Gebäuden oder Gebäudeteilen“ baubewilligungspflichtig.

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