§ 33 Abs 2 tir BauO 2018
Aus dem Recht des Nachbarn auf Einhaltung des Grundsatzes der Unteilbarkeit eines Bauvorhabens (hier: Neubau einer aus mehreren Teilen bestehenden Wohnanlage auf zwei Bauplätzen,
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§ 33 Abs 2 tir BauO 2018
Aus dem Recht des Nachbarn auf Einhaltung des Grundsatzes der Unteilbarkeit eines Bauvorhabens (hier: Neubau einer aus mehreren Teilen bestehenden Wohnanlage auf zwei Bauplätzen,
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