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Gleichheitsrecht; gesetzlicher Richter; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

RechtsprechungVergaberechtbbl 2021/51bbl 2021, 35 Heft 1 v. 15.2.2021

Art 7 Abs 1 B-VG, Art 82 Abs 2 B-VG, § 333 BVergG 2018, § 337 BVergG 2018

Liegen besonders schutzwürdige Informationen vor, hat das VwG alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Entscheidungsgrundlagen so zu begrenzen, dass vorzuenthaltende Informationen zur Entscheidungsfindung nicht herangezogen werden müssen.

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