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Schriftlichkeitserfordernis für die Bestellung eines Baustellenkoordinators; solidarische Haftung von Bauherr und Generalunternehmer

RechtsprechungZivilrechtbbl 2021/42bbl 2021, 32 Heft 1 v. 15.2.2021

§ 3 Abs 6 BauKG, § 1302 ABGB

Die Bestellung eines Baustellenkoordinators nach § 3 Abs 6 BauKG muss zum Zweck der Beweisführung schriftlich erfolgen und ist nur wirksam,

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