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Schadenersatz statt Gewährleistung vor dem GewRÄG; keine Notwendigkeit zur Gelegenheit der Verbesserung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2021/40bbl 2021, 31 Heft 1 v. 15.2.2021

Art IV GewRÄG, § 932 ABGB (alt)

Im Unterschied zur aktuellen Rechtslage können nach der Rechtslage vor dem GewRÄG Mangelbehebungskosten für die Verbesserung aus dem Titel des Schadenersatzes bei rechtswidrigem und schuldhaftem Verhalten gefordert werden,

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