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Nachbarrechte; Grundnachbar; Rechte, subjektiv-öffentliche; Einwendungen; Bebauungsart, Einhaltung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/28bbl 2021, 24 Heft 1 v. 15.2.2021

§ 5 Abs 1 wr BauO, § 134a Abs 1 wr BauO

§ 134a Abs 1 wr BauO enthält eine taxative Aufzählung der subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte. Ein Recht auf Einhaltung der Bebauungsart (Blockrandverbauung) und auf Vermeidung einer „Düsenwirkung“ findet sich in dieser Bestimmung nicht.

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