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Bauliche Anlagen vorübergehenden Bestandes; Verwendungszweck, besonderer; Parkplatz, überdachter

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/22bbl 2021, 22 Heft 1 v. 15.2.2021

§ 53 Abs 1 tir BauO 2018

Die zeitlich unbestimmbare Nutzung einer immissionsträchtigen baulichen Anlage in Form eines überdachten Parkplatzes bis zur Verwirklichung eines vagen Tiefgaragenprojektes kann nicht einen besonderen Verwendungszweck im Sinne des § 53 Abs 1 tir BauO 2018 begründen.

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