vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bauliche Anlagen vorübergehenden Bestandes; Verwendungszweck, besonderer; Parkplatz, überdachter

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/22bbl 2021, 22 Heft 1 v. 15.2.2021

§ 53 Abs 1 tir BauO 2018

Die zeitlich unbestimmbare Nutzung einer immissionsträchtigen baulichen Anlage in Form eines überdachten Parkplatzes bis zur Verwirklichung eines vagen Tiefgaragenprojektes kann nicht einen besonderen Verwendungszweck im Sinne des § 53 Abs 1 tir BauO 2018 begründen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte