§ 2 Abs 1 tir BauO 2018
Bei einem Parkplatz, welcher so hergestellt worden ist, dass nach Abtragung des Mutterbodens Schotter lagenweise verdichtet eingebracht und zuletzt eine Fräsasphaltschicht aufgebracht wurde, handelt es sich um eine bauliche Anlage im Sinn des § 2 Abs 1 tir BauO 2018, weil bei der Herstellung dieses Parkplatzes bautechnische Erfordernisse wesentlich berührt wurden.