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Heranrückende Wohnbebauung – umgekehrter Immissionsschutz

AufsätzeMag. Mario Walcher , Mag. Marco Wallner , Mag. Matej Bojkovskybbl 2021, 1 Heft 1 v. 15.2.2021

Der VfGH entwickelte in seiner Judikatur das Rechtsinstitut des Einwandes der heranrückenden Wohnbebauung. Mit diesem Einwand kann sich der Inhaber einer Betriebsanlage gegen einen geplanten Wohnbau im Einwirkungsbereich der Immissionen aus seinem Betrieb wehren, um die Vorschreibung nachträglicher Auflagen in einem gewerberechtlichen Verfahren abwenden zu können. Mit dieser Rechtsprechung will der VfGH aber auch die Qualität der Wohnverhältnisse sicherstellen, um so ein möglichst friktionsfreies (nachbarliches) Nebeneinander von Betrieben und Wohnbevölkerung sicherzustellen. In der Steiermark fand diese Rechtsprechung ihren Niederschlag in § 26 Abs 4 stmk BauG 1995. Der vorliegende Artikel will die Umsetzung der Judikatur des VfGH durch den steiermärkischen Landesgesetzgeber an den Vorgaben des VfGH messen. Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, welche Widmungskategorien nach dem stmk ROG 2010 einen Immissionsschutz aufweisen, der zur Erhebung der Einwendung der heranrückenden Wohnbebauung gem § 26 Abs 4 stmk ROG 2010 legitimiert.

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