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Risse an Hausmauer durch Vibration von Müllfahrzeugen während der Entsorgung auf öffentlicher Gemeindestraße; Nichtnachbar

RechtsprechungZivilrechtbbl 2020/193bbl 2020, 248 Heft 6 v. 15.12.2020

§ 364a ABGB

Die nachbarrechtlichen Ansprüche gelten auch im Verhältnis zwischen einem Privatgrundstück und einer öffentlichen Straße, die nach der Rechtsprechung als behördlich genehmigte Anlage im Sinn des § 364a ABGB gilt.

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