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Änderung der Grenzen eines Bauplatzes; Ergänzungsbeitrag

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/165bbl 2020, 231 Heft 6 v. 15.12.2020

§ 39 Abs 1 Satz 2 nö BauO 2014

Die Pflicht zur Entrichtung eines Ergänzungsbeitrages entfällt nur bei der Vereinigung eines Bauplatzes mit Teilen von anschließenden unbebauten Grundstücken, nicht aber auch bei der Vereinigung von Teilen eines Bauplatzes mit anschließenden unbebauten Grundstücken.

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