§ 39 Abs 1 Satz 2 nö BauO 2014
Die Pflicht zur Entrichtung eines Ergänzungsbeitrages entfällt nur bei der Vereinigung eines Bauplatzes mit Teilen von anschließenden unbebauten Grundstücken, nicht aber auch bei der Vereinigung von Teilen eines Bauplatzes mit anschließenden unbebauten Grundstücken.