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Fitnessstudio; Flächenwidmung „Bauland-Geschäftsgebiet"; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/164bbl 2020, 231 Heft 6 v. 15.12.2020

§ 23 Abs 3 lit a krnt BauO 1996, § 3 Abs 8 krnt GPlG 1995

Die Errichtung eines Fitnessstudios ist im „Bauland-Geschäftsgebiet" zulässig.

LVwG Krnt, 27.07.2020, KLVwG-488/4/2020

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