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Auflage; Anzeige der Bauvollendung; unvertretbare Leistung; Vollstreckbarkeit

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/107bbl 2020, 151 Heft 4 v. 15.8.2020

§ 9 Abs 2 sbg BauPolG, § 17 Abs 8 sbg BauPolG, § 5 VVG

Die in einer Vollstreckungsverfügung dem Bauherrn aufgetragene Verpflichtung, „die Bauvollendung mittels beiliegendem Formblatt zeitgerecht anzuzeigen“ (hier: aufgrund einer Auflage in der Baubewilligung), ist zu unbestimmt und kann folglich keine taugliche Grundlage für das Vollstreckungsverfahren darstellen.

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