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Feuerpolizei; Lagerung von Gegenständen in der Garage; Sachverständigengutachten; technische Richtlinien

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/160bbl 2018, 183 Heft 5 v. 1.10.2018

§ 2 Abs 1 tir FPolG 1998, § 19 Abs 1 tir FPolG 1998, § 52 AVG

Zur Beurteilung, ob bzw welche Gegenstände in einer Garage gelagert werden dürfen, kann der Amtssachverständige auch auf die Richtlinien der Landesstelle für Brandverhütung Tirol zurückgreifen.

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