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Bauplatzerklärung; Grundabtretung; trennbare Prozessgegenstände; Rechtskraft

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2018/125bbl 2018, 147 Heft 4 v. 1.8.2018

§ 14 Abs 3 sbg BGG, § 15 sbg BGG, § 68 Abs 1 AVG

Bei der Bauplatzerklärung und der im selben Bescheid erfolgten Vorschreibung einer Grundabtretung für öffentliche Verkehrsflächen handelt es sich um trennbare Prozessgegenstände.

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