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Baubewilligungsverfahren; Umweltinformationen; Baupläne; technische Baubeschreibung; Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse; Rechte am geistigen Eigentum

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2017/121bbl 2017, 132 Heft 4 v. 1.8.2017

§ 8 nö AuskunftsG, § 11 nö AuskunftsG, § 12 nö AuskunftsG

Die Übermittlung des Bauplanes und der technischen Beschreibung eines „landläufigen“ landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes hat keine negativen Auswirkungen auf Rechte am geistigen Eigentum.

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