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Versickerung der Niederschlagwässer; subjektiv-öffentliche Rechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/241bbl 2015, 270 Heft 6 v. 1.12.2015

tir BauO 2011 § 3, tir BauO 2011 § 26

Nachbarn kommen bezüglich der Versickerung der Niederschlagwässer sowie damit in Zusammenhang stehender Vorgaben aus einem wasserrechtlichen Bescheid (zB Beschränkung der Gebäudetiefe) keine subjektiv-öffentlichen Rechte zu.

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