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Bauplatzeignung; Oberflächenwässer; Naturgefahren; Wohngebäude; technische Vorkehrungen; organisatorische Vorkehrungen; Sicherheitskonzept

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/144bbl 2015, 178 Heft 4 v. 1.8.2015

tir BauO 2011 § 3 Abs 2

Bauliche Vorkehrungen zur Gewährleistung eines ausreichenden Schutzes vor Naturgefahren müssen technisch und rechtlich verwirklichbar sein.

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