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Arbeitskräfteüberlassung; Unfall auf Baustelle; Dienstgeberhaftungsprivileg

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/77bbl 2015, 91 Heft 2 v. 1.4.2015

ASVG § 333, AÜG § 7

Der Beschäftige kann bei einem Arbeitsunfall eines ihm überlassenen Arbeitnehmers auch

gegenüber dem Überlasser das Haftungsprivileg des § 333 ASVG entgegenhalten.

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