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Preisminderung für Baugrundstück; Kriechhangeigenschaft

RechtsprechungZivilrechtbbl 2014/227bbl 2014, 266 Heft 6 v. 1.12.2014

ABGB § 922, ABGB § 923, ABGB § 924

Das Risiko erhöhter Baukosten trägt mangels gegenteiliger Vereinbarung grundsätzlich der Käufer.

OGH, 26.06.2014, 8 Ob 57/14m

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