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Wohnzonen; Beschlussfassung des Bauausschusses der Bezirksvertretung über eine Ausnahmebewilligung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2014/219bbl 2014, 259 Heft 6 v. 1.12.2014

wr BauO § 7a Abs 5, WStV § 65, B-VG Art 7

Die Abänderung eines internen Aktes der behördlichen Willensbildung muss auch den organisationsrechtlichen Vorschriften über die Willensbildung der Behörde entsprechen.

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