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Felswand auf Nachbargrundstück; Steinschlag auf Gebäude; Abwehranspruch

RechtsprechungZivilrechtM. Auer , B. Egglmeier-Schmolkebbl 2014/26bbl 2014, 28 Heft 1 v. 1.2.2014

ABGB § 364 Abs 2, ABGB § 523

Auswirkungen der natürlichen Beschaffenheit des Nachbargrundstücks, also bloße Natureinwirkungen, müssen grundsätzlich hingenommen werden.

Nur bei relevanter Gefahrenerhöhung durch eine gefährliche Nutzungsart besteht für das dadurch begünstigte Naturwirken eine nachbarrechtliche Verantwortlichkeit.

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