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Personalwohnhaus eines Hotels; Delegierung von Gemeindezuständigkeiten in Bauangelegenheiten an staatliche Behörden; gewerbliche Betriebsanlage; Mischnutzung

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/129bbl 2012, 170 Heft 4 v. 1.8.2012

§ 1 Abs 1 und 2 Bau-DelegierungsV St. Johann im Pongau

§ 74 Abs 2 GewO

Ein Personalwohnhaus, das dem Zweck der Führung eines Hotels dient, ist als gewerbliche Betriebsanlage (Änderung der Betriebsanlage) zu qualifizieren.

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