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Verletzung Warnpflicht; Verschuldensteilung; Mauertrockenlegungs-/Verputzarbeiten

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2010/157bbl 2010, 202 Heft 5 v. 4.10.2010

§§ 1168a, 1304 ABGB

Ist die Unmöglichkeit der Werkausführung dem Werkunternehmen zuzurechnen (Verletzung der Warnpflicht) und trifft den Werkbesteller daran ein Mitverschulden, ist der Entgeltanspruch des Unternehmers entsprechend der Mitverschuldensquote zu mindern.

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