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Einfriedungsmauer; Veränderung der natürlichen Abflussverhältnisse; keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/114bbl 2010, 155 Heft 4 v. 2.8.2010

§§ 26 Abs 1 Z 5, 65 Abs 1 stmk BauG 1995

Nachbarn haben kein subjektiv-öffentliches Recht auf Beibehaltung der natürlichen Abflussverhältnisse (hier: betreffend von außen von den umgebenden Feldern zuströmende Oberflächenwässer).

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