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Müllbehälter, Geruchsimmissionen; Beeinträchtigung des Grundwasserhaushaltes; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/70bbl 2010, 111 Heft 3 v. 12.7.2010

§§ 6 Abs 2, 48 Abs 1 nö BauO 1996

Mit der Wohnnutzung typischerweise verbundene Immissionen (hier: Geruchsentwicklung aus vorgeschriebenen Müllbehältern) sind von den Nachbarn hinzunehmen.

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