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Aufstellung von Werbetafeln; Verwaltungsübertretung; Tatort; zuständige Strafbehörde

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/37bbl 2010, 63 Heft 2 v. 28.4.2010

§ 6 Abs 1 krnt OrtsbildpflegeG

§ 27 VStG

Bei einer rechtswidrigen Aufstellung von Werbetafeln ist der Tatort nicht der Sitz des für die Aufstellung verantwortlichen Unternehmens, sondern der Ort der Aufstellung.

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