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Flächenwidmung "Gemischtes Baugebiet - Sonderwidmung Autobahnraststätte"; Freizeiteinrichtungen; Fun-Park; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2009/2bbl 2009, 20 Heft 1 v. 1.2.2009

§ 23 Abs 3 lit a krnt BauO 1996

§ 5 krnt GplG 1982

Raumordnungsrechtliche "Sonderwidmungen" sind grundsätzlich eng auszulegen.

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