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Pauschalgebühren; Rückzahlung

RechtsprechungVergaberechtF. Keschmannbbl 2008/111bbl 2008, 129 Heft 3 v. 15.6.2008

§ 30 wr VergaberechtsschutzG

§ 19 wr VergaberechtsschutzG 2007

Die (teilweise) Rückzahlung der Pauschalgebühren ist im wr VergaberechtsschutzG nur für den Fall der Antragsrückziehung vor Bescheiderlassung vorgesehen.

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