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Liegenschaftserwerb; Dienstbarkeiten; Nachforschungspflichten

RechtsprechungZivilrechtM. Auer; B. Egglmeier-Schmolkebbl 2008/105bbl 2008, 126 Heft 3 v. 15.6.2008

§ 480 ABGB

Wer in Kenntnis einer nicht völlig geklärten Rechtslage eine Liegenschaft erwirbt, kann sich weder allein auf den Grundbuchstand noch auf die Behauptung der Lastenfreiheit durch den Voreigentümer berufen, sondern hat zumutbare Nachforschungen anzustellen.

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