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Subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Veränderung des Grundwasserstandes; Standsicherheit benachbarter Bauten; Baugrenzlinien

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giese, R. Klaushoferbbl 2007/112bbl 2007, 148 Heft 4 v. 20.8.2007

§§ 5, 62 sbg BauTG; § 25 Abs 3 sbg BGG; § 364a ABGB

Die Aufzählung der subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte in § 62 sbg BauTG ist taxativ.

Mit dem Einwand der befürchteten Veränderung des Grundwasserstandes (der Grundwasserströme) wird kein bautechnischer Aspekt im eigentlichen Sinn geltend gemacht.

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