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Brandschutz; Ausnahmen; Sicherheit von Personen und Sachen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/3bbl 2005, 26 Heft 1 v. 1.2.2005

Abweisung

§ 63 Abs 2 nö BauO 1976; § 52 AVG

Bautechnische Erleichterungen beim Brandschutz (hier: hochbrandhemmende statt brandbeständige Deckenausführung) sind nur zulässig, wenn vom Standpunkt der Sicherheit von Personen und Sachen keine Bedenken bestehen.

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