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Miteigentum; Gewährleistungsansprüche; Abtretung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2004/171bbl 2004, 245 Heft 6 v. 1.12.2004

§§ 833, 1392 ABGB

Gewährleistungsansprüche, die ihren vertraglichen Wurzeln nach den einzelnen Wohnungseigentümern zustehen, können, sofern ihre gemeinsame Durchsetzung Gemeinschaftsinteressen entspricht, der Eigentümergemeinschaft durch Abtretung zugewiesen werden.

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