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Grenzberichtigung; gütliche Einigung; Rechtsmittel

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/19bbl 2003, 30 Heft 1 v. 1.2.2003

§ 37 Abs 1 wr BauO

Die Einräumung einer Frist zur gütlichen Regelung einer Grenzberichtigung stellt eine baubehördliche Verfahrensanordnung dar, die von den Verfahrensparteien nicht gesondert bekämpft werden kann.

VwGH 23.9.2002, 2002/05/0860

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