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Notweg

RechtsprechungZivilrechtbbl 2001/134bbl 2001, 194 Heft 5 v. 15.10.2001

§ 1 NWG

Die Frage, ob zur ordentlichen Bewirtschaftung und Benutzung der Liegenschaft ein Notweg erforderlich ist, kann nicht nach ihrer derzeitigen faktischen Nutzung, sondern nur nach ihrer öffentlich-rechtlichen Widmung, zB als Baugrund, beurteilt werden. Auch die Neuerrichtung von Gebäuden gehört zur ordentlichen Bewirtschaftung und Benützung einer als Baufläche gewidmeten Liegenschaft.

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